Ernährungstherapie braucht Akademisierung

Eigenverantwortliches, evidenzbasiertes und prozessgeleitetes Handeln benötigt eine Ausbildung auf Hochschulniveau. Ernährungstherapie ist stets eine individualisierte Intervention mit eigenständigen Entscheidungen in hochkomplexen Situationen. In allen Ländern Europas und der Welt wird Ernährungstherapie auf Hochschulniveau ausgebildet.

Ernährungstherapie braucht eine eindeutige Berufsbezeichnung

Die gesetzliche geschützte und aussagekräftige Berufsbezeichnung „Ernährungstherapeutin/Ernährungstherapeut“ ist zwingend notwendig und ermöglicht die eindeutige Erkennung der Fachkräfte in der Ernährungstherapie. Die vor 100 Jahren geprägte Berufsbezeichnung „Diätassistentin“ bringt weder das komplexe Tätigkeitsspektrum noch das Kompetenzniveau zum Ausdruck. 

Ernährungstherapie braucht einen Tätigkeitsvorbehalt

Spezifische Aufgaben in der Ernährungstherapie sind gesetzlich schützen, um die Sicherheit von Patientinnen und Patienten zu gewährleisten. Unter den derzeitigen gesetzlichen Gegebenheiten kann jeder ernährungstherapeutische Maßnahmen durchführen, ohne, dass es einer Ausbildung bedarf.