Eigenverantwortliches, evidenzbasiertes und prozessgeleitetes Handeln benötigt eine Ausbildung auf Hochschulniveau. Ernährungstherapie ist stets eine
individualisierte Intervention mit eigenständigen Entscheidungen in hochkomplexen Situationen. In allen Ländern Europas und der Welt wird Ernährungstherapie auf Hochschulniveau
ausgebildet.
Die gesetzliche geschützte und aussagekräftige Berufsbezeichnung „Ernährungstherapeutin/Ernährungstherapeut“ ist zwingend notwendig und ermöglicht die eindeutige
Erkennung der Fachkräfte in der Ernährungstherapie. Die vor 100 Jahren geprägte Berufsbezeichnung „Diätassistentin“ bringt weder das komplexe Tätigkeitsspektrum noch das Kompetenzniveau zum
Ausdruck.
Spezifische Aufgaben in der Ernährungstherapie sind gesetzlich schützen, um die Sicherheit von Patientinnen und Patienten zu gewährleisten. Unter den
derzeitigen gesetzlichen Gegebenheiten kann jeder ernährungstherapeutische Maßnahmen durchführen, ohne, dass es einer Ausbildung bedarf.